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E-Commerce: Produktfotos gelten als verbindliche Produktbeschreibung
Mandanten, die ihre Waren online verkaufen und von den Produkten Fotos veröffentlichen, müssen beachten, dass Fotos als verbindliche Produktbeschreibung gelten. D. h., der Käufer kann das verlangen, was auf dem Foto zu erkennen ist. Dies gilt auch dann, wenn in der schriftlichen Produktbeschreibung bestimmte, auf dem Foto zu sehende Details nicht erwähnt werden. Das hat der BGH entschieden (vgl. , NWB VAAAD-60946).
Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer von einem zu verkaufenden Auto ein Foto mit einer Standheizung gemacht, die er vor dem Verkauf aber ausgebaut hat. Die Richter führten in der Begründung aus, dass die Heizung aufgrund der Tatsache, dass sie im Foto zu erkennen sei, als mitverkauft gilt.
Mandanten sollten vor ...