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Bilanzierung | Rückstellung für Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zulässig
Der BFH hält eine Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen für zulässig. Entgegen der Auffassung des BMF kommt es für die Rückstellungsbildung nicht darauf an, ob es sich um wesentliche Verpflichtungen handelt. Bei der Höhe der Rückstellung sind nach dem BFH folgende Grundsätze zu beachten:
[i]Berechnungsschema Ausgangspunkt ist die Anzahl der vermittelten Verträge, für die eine rechtliche Pflicht zur Nachbetreuung besteht und für die keine weitere Bestandspflegeprovision gezahlt wird.
Der zu passivierende Nachbetreuungsaufwand hängt zum einen vom Stundenlohn der für die Nachbetreuung eingesetzten Mitarbeiter ab. Wichtig: Der Nachbetreuungsaufwand durch den Versicherungsvertreter selbst darf mangels Aufwands nicht bei der Bildung der Rückstellung b...