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BFH 24.08.2011 I B 1/11, BBK 22/2011 S. 1063

Bilanzierung | Rückstellung für Nachzahlungszinsen nicht vor Beginn des Zinslaufs

Rückstellungen für Nachzahlungszinsen im Sinne von § 233a AO dürfen nach dem BFH nicht vor Beginn des 15-monatigen Zinslaufs gebildet werden. Damit scheidet eine Rückstellung bereits zum Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres aus, in dem die entsprechende Steuer entstanden ist.

Beispiel

Im Rahmen einer Außenprüfung bei A für das Jahr 2003 gelangt der Prüfer zu einer höheren Umsatzsteuer. Im Jahr 2007 ergeht ein geänderter Umsatzsteuerbescheid für 2003, in dem auch Zinsen für 2003 gemäß § 233a AO festgesetzt werden. A darf eine Rückstellung für die Nachzahlungszinsen nicht bereits in einer – berichtigten – Bilanz zum bilden, sondern frühestens zum ; denn der 15-monatige Zinslauf begann erst am . Offen gelassen hat der BFH aber, ob eine Rückstellung nicht erst nach i...

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