Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fortführung der Denkavit-Rechtsprechung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 826Deutsche Kapitalertragsteuer auf Portfolio-Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften ist europarechtswidrig. Das EuGH-Urteil gegen Deutschland vom setzt die Reihe der Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage der „Denkavit”-Rechtsprechung fort. Es beantwortet nun zum ersten Male in Bezug auf Deutschland wichtige aber nicht alle Fragen zur fragwürdigen Ungleichbehandlung der Besteuerung der Dividenden von in der EU ansässigen Portfolio-Anteilseignern.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Hintergrund der Entscheidung
[i]Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die FolgenDie EU-Kommission hat im Anschluss an die „Denkavit” und „Amurta”-Rechtsprechung des EuGH verschiedene Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen der ungleichen Besteuerung von Dividendenausschüttungen an in- und ausländische Portfolio-Anteilseigner initiiert. Bei der Sachlage der Ungleichbehandlung in- und ausländischer Dividendenausschüttungen an Portfolio-Investoren gilt es aber im Wesentlichen fünf unterschiedliche Kategorien von Anteilseignern zu unterscheiden, die der Beitrag im einzelnen benennt und die jeweiligen Besonderheiten analysiert.