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Fortführung der Denkavit-Rechtsprechung ()
Ungleichbehandlung der Dividendenbesteuerung
Das nachfolgende setzt die Reihe der Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage der „Denkavit”-Rechtsprechung fort und beantwortet nun zum ersten Male in Bezug auf Deutschland wichtige aber nicht alle Fragen zur fragwürdigen Ungleichbehandlung der Besteuerung der Dividenden von in der EU ansässigen Portfolio-Anteilseignern.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in
I. Leitsätze des EuGH
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG verstoßen, dass sie für den Fall, dass die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom geänderten Fassung vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an Gesellschaften mit Sit...