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IWB 21/2011 S. 797

Mauritius | Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Am wurde das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Republik Mauritius und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.

[i]www.bundesfinanzministerium.deHierzu führt das BMF weiter aus: Das bisherige Abkommen aus 1978 entspricht nicht mehr dem Stand des internationalen Steuerrechts. Es wurde daher durch einen modernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt. Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen dabei am OECD-Musterabkommen; es wird insbesondere der Informationsaustausch nach neuem OECD-Standard verbessert und eine Amtshilfe eingeführt. Die Unterzeichnung des DBA markiert den formellen Abschluss der in 2009 aufgenommenen Verh...

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