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BFH | Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats für eine Rente aus der italienischen Sozialversicherung
Mit hat der BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Entscheidung des Hessischen FG bestätigt, wonach die Rentenzahlung aus der italienischen Sozialversicherung des Rententrägers Instituto Nazionale delle Previdenza Sociale (INPS) der Besteuerung im Wohnsitzstaat Deutschland unterliegt (vgl. IWB 2011 F. 1, KN S. 746 NWB LAAAD-93919).
Der BFH hat allerdings offen gelassen, ob die Rückfallklausel des Abschn. 16 Buchst. d des Schlussprotokolls zum DBA Italien auch eingreift, wenn die Steuerfreistellung nicht aus dem Methodenartikel, sondern bereits aus einer Zuteilungsnorm mit abschließender Rechtsfolge folgt. Denn nach Auffassung des BFH ergibt sich das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats des Rentenempfängers aus Art. 18 oder Art. 22 Abs. 1 DBA Italien.