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Einkommensteuer | Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007
Nach dem ist § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 2878) erstmals auf die Berichtigung von Bilanzen anzuwenden, auf denen die Einkommensteuerfestsetzungen in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 beruhen. Auf den Zeitpunkt der Vornahme der Bilanzberichtigung kommt es nicht an.
Die Entscheidung ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Mit der Kodifizierung des formellen Bilanzenzusammenhangs in § 4 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i. d. F. des JStG 2007 wollte der Gesetzgeber Besteuerungslücken schließen, die sich vor allem aus der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH zur Berichtigung von Bilanzen der Land- und Forstwirte mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ergaben. Danach war nämlich eine Rückwärtsberichtigung bis zum ersten noch offenen Veranlagung...BStBl 1991 II S. 356