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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerbefreiung bei Verkauf eines Kirchengrundstücks an eine andere Religionsgemeinschaft
Nach dem ist der Verkauf eines Kirchengrundstücks durch eine Religionsgemeinschaft an eine andere konfessionsverschiedene Religionsgemeinschaft nicht wegen der fortgesetzten Grundstücksnutzung für sakrale Zwecke nach § 4 Nr. 1 GrEStG steuerbefreit.
Eine Religionsgemeinschaft orthodoxer Konfession erwarb von einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde „für Zwecke des Gottesdienstes und der Seelsorge” ein Grundstück mit einem Kirchengebäude und Pastorat. Man hätte § 4 Nr. 1 GrEStG, der den Erwerb eines Grundstücks „aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben” befreit, schon sehr weit auslegen müssen, um die Steuerbefreiung auf diesen Fall anzuwenden (was zuvor das FG Hamburg als Vorinstanz für vertretbar gehalten hatte).