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BBK Nr. 21 vom Seite 1023

Buchung eigener Schecks und Schecks von Kunden

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Langenbeck, in: Endriss (Hrsg.), Bilanzbuchhalter-Handbuch, 8. Aufl., Herne 2011, 1. Kapitel: Buchführung, Rz. 1210Unter den flüssigen Mitteln (§ 266 Abs. 2 B.IV. HGB) werden neben den Kassenbeständen, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten auch Schecks erfasst. Im Gegensatz zu Wechseln kommen Schecks in der Praxis noch relativ häufig vor. In diesem Beitrag wird daher die buchhalterische Erfassung von eigenen Schecks und solchen von Kunden, sog. Kundenschecks, anhand eines Beispielsfalls dargestellt. Graumann, Prüfung der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der liquiden Mittel, BBK 12/2007 S. 660 f .

I. Grundlagen der Bilanzierung des Scheckverkehrs

[i]ZahlungsmittelfunktionAlle Arten von Schecks wie z. B. Order-, Bar- oder Inhaberschecks zählen gemäß § 266 Abs. 2 B.IV. HGB zu den flüssigen Mitteln , da diesen Vermögensgegenständen analog zu Kassenbeständen und Bankguthaben eine Zahlungsmittelfunktion im Unternehmen zukommt. Ein Scheck stellt zwar grundsätzlich eine Urkunde oder ein Wertpapier dar, wird aber aufgrund der (gesetzlichen) Zweckbestimmung nach Art. 1 ScheckG („unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen”) wie ein Zahlungsmittel buchhalterisch und bilanziell behandelt .

[i]Unterscheidung Kundenscheck/eigener ScheckZu unterscheiden ist im Hinblick auf die Bilanzierung dem Grunde nach z...

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