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Fehlende Kausalität als Rettungsanker in der Beraterhaftung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-94196 Im Haftungsrecht bedarf es der Feststellung, ob der geltend gemachte Schaden kausal auf eine Pflichtverletzung des Anspruchsgegners zurückzuführen ist. Für die Haftung der Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe bestehen Besonderheiten. Deren Beachtung kann für die erfolgreiche Geltendmachung und Abwehr von Regressansprüchen von zentraler Bedeutung sein.
Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
[i]Kausalitätsprüfung auf zwei EbenenDie Feststellung der Kausalität erfolgt auf zwei Ebenen: Bei der haftungsbegründenden Kausalität muss der Anspruchsteller den Nachweis führen, dass der geltend gemachte Schaden eine adäquate Folge der Pflichtverletzung sein kann.
Auf der Ebene der haftungsausfüllenden Kausalität ist zu klären, ob der Schaden auf eine schuldhafte Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Normalerweise muss der Anspruchsgegner die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung beweisen. Bei der Inanspruchnahme von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe trägt dagegen der Anspruchsteller die Beweislast dafür, dass die schuldhafte Pflichtverletzung des Beraters den Schaden verursachte.
Beweis des ersten Anscheins und Handlungsalternativen
[i]Vermutung beratungsgemäßen VerhaltensDer Ans...