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Fehlende Kausalität als Rettungsanker in der Beraterhaftung
Kausalität und Handlungsalternativen
Die inflationär zunehmende Kompliziertheit des Steuerrechts bewahrt auch den gewissenhaften Berufsangehörigen nicht vor Fehlern. Auch der Haftungsmaßstab wurde verschärft. So erwartet die Zivilrechtsprechung nicht nur die Kenntnis und Beachtung der veröffentlichten höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, sondern legt dem steuerlichen Berater außerdem umfangreiche Aufklärungs- und Hinweispflichten auf. Unterlief ein Berufsversehen, ist damit allerdings nicht entschieden, dass Schadensersatz zu leisten ist. Als Rettungsanker kann sich die fehlende Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden erweisen.
I. Kausalität
[i]Beraterhaftung nur bei doppelter KausalitätPflichtverletzung und Schaden mögen offenkundig sein. Nicht selten hängen die Chancen und Risiken der prozessualen Geltendmachung und Verteidigung in der Beraterhaftung von der dritten Anspruchsvoraussetzung, der Kausalität ab. Für die rechts- und steuerberatenden Berufe gelten im Haftungsprozess einige Besonderheiten.
[i]Haftungsbegründende Kausalität ist meistens gegebenDie haftungsbegründende Kausalität fragt, ob der geltend gemachte Schaden eine adäquate Folge der Pflichtverletzung sein kann. Der Zusammenhang besteht, wenn eine Tatsache im Allgemeinen und ni...