Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über das aktuelle Bilanzsteuerrecht
Teil IV
In Fortsetzung zu Teil I (), Teil II () und Teil III () geht es im vierten und letzten Teil des Überblicks zum Bilanzsteuerrecht um die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten, die Bilanzierung des Eigenkapitals, die Bilanzberichtigung und -änderung, Gewinnkorrekturen außerhalb der Bilanz und schließlich die Steuerbilanzpolitik.
IX. Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) als transitorische Verrechnungsposten sind keine Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter. Sie dienen allein der periodengerechten Gewinnermittlung. Deshalb sind sie von antizipativen Pos- ten (i. d. R. Forderungen oder Verbindlichkeiten) streng zu unterscheiden. Handels- wie steuerrechtlich besteht eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG) erfüllt sind. Die Tatbestandsmerkmale für die Bildung eines RAP lauten wie folgt:
Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag,
Begrenzung auf Vorleistungen im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags, die ein Vertragsteil dem anderen erbringt,
die Ausgaben oder Einn...