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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 617

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Aktuelles aus der Gesetzgebung

Christian Merker

Wieder einmal versucht der Gesetzgeber, das Steuerrecht zu vereinfachen und hat am das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Der Bundesrat verweigerte dem Gesetz aber zunächst seine Zustimmung, weil ihm insbesondere die Regelungen zur Zweijahressteuererklärung praktisch nicht umsetzbar schienen. Der Vermittlungsausschuss hat am diese Regelungen aus dem Gesetz genommen, so dass der Weg für die gesetzlichen Neuerungen nunmehr frei ist. Mit einer Vielzahl von einzelnen Maßnahmen soll die Steuerpraxis vereinfacht werden, wobei die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 000 € sicherlich die bekannteste Maßnahme ist. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen des Gesetzes vor.

I. Änderungen des Ertragsteuerrechts

1. Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auf 1 000 € angehoben.

Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist die Erhöhung erstmals auf laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 30. 11. 2011 zufließen (vgl. § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG). Durch diese Regelung wird vermieden, dass die Lohnsteuerbere...

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Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

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