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Sozialrechtliche Beurteilung der Teilnehmer an dualen Studiengängen
Studierende an Berufsakademien seit Wintersemester 2010/11 oft versicherungsfrei
[i]BSG, Urteil v. 1. 12. 2009 - B 12 R 4/08 R NWB YAAAD-38534In einem viel beachteten Urteil hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen beschäftigt: Danach ist ein Studierender während eines dreijährigen sog. praxisintegrierten dualen Studiums, in das neben den eigentlichen Lehrveranstaltungen Praktikumsphasen von insgesamt 72 Wochen eingebunden sind und für das durchgehend eine Praktikantenvergütung bzw. ein Stipendium gewährt wird, weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigter noch als zur Berufsausbildung Beschäftigter anzusehen. Der Gesetzgeber hat das Thema mittlerweile aufgegriffen und plant, mit dem 4. SGB IV - Änderungsgesetz die Versicherungspflicht für alle Teilnehmer an dualen Studiengängen zum einzuführen.
I. Allgemeines
[i]BSG verwarf frühere Auffassung des GKV-Spitzenverbands, dieser reagierte mit zwei RundschreibenDie Entscheidung B 12 R 4/08 R steht der früheren von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vertretenen Auffassung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen entgegen. Die erste Reaktion auf das Urteil war eine Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom zur versicherungsrechtlich...