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Körperschaftsteuer | Auswirkungen der „Abwärtsverschmelzung” einer Mutterkapitalgesellschaft auf die bisherige Tochterkapitalgesellschaft hinsichtlich des Verlustabzugs
(1) Der bei der Abwärtsverschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft auf die bisherige Tochterkapitalgesellschaft stattfindende Wechsel der Inhaberschaft an den Anteilen der Tochtergesellschaft von der bisherigen Muttergesellschaft auf deren Gesellschafter ist mit einer Anteilsübertragung i. S. des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl I S. 2590, BStBl I S. 928) vergleichbar, so dass vorhandene Verlustabzüge nur unter den Voraussetzungen von § 8 Abs. 4 KStG erhalten bleiben. (2) Für die Frage, ob bei einer Abwärtsverschmelzung, die aufnehmende Gesellschaft „ihren Geschäftsbetrieb” i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. fortführt, spielt es keine Rolle, ob der verlustverursachende Geschäftsbetrieb der aufnehmenden Gesellschaft und das zugeführte B...