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Einkommen-/Lohnsteuer | Zufluss von Arbeitslohn bei Ausübung von Aktienoptionsrechten und Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien
(1) Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Aktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt. (2) Ein solcher Zufluss liegt nicht vor, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist (Bezug: § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Von einem Zufluss des geldwerten Vorteils bei Ausübung des Aktienoptionsrechts ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien auf den Arbeitnehmer bzw. bei Einbuchung auf ein Depot des Arbeitnehmers bei einer Bank auszugehen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer schuldrechtlichen Sperr- bzw. Haltefrist die Aktien für eine bestimmte Zeit nicht veräußern kann. Von einem Zufluss ist dagegen noch nicht auszugehe...