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Pilotphase zur E-Bilanz beendet
[i]BMF-Schreiben zur E-Bilanz Das BMF hat das finale Anwendungsschreiben (IV C 6 - S 2133-b/11/10009) zu § 5b EStG (elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen) veröffentlicht. Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Nach § 51 Absatz 4 Nr. 1b EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen.
Die vom BFH in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Abgabe der Bilanz und GuV bei ausländischen und inländischen Betriebsstätten gelten nach dem Schreiben gleichermaßen für die Übermittlung der Daten durch Fernübertragung. Demgemäß finden sich Regelungen zu inländischen Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten und zu ausländischen Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten.
[i]Verschiebung auf das Jahr 2012 Nach der Verschiebung der E-Bilanz auf das Jahr 2012 haben einige freiwillige Unternehmen eine Testphase durchl...