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Lohnsteuer | Kappungsgrenze und Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Es bestehen keinerlei Anzeichen für eine Verfassungswidrigkeit der in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 erster Halbsatz EStG festgelegten Kappungsgrenze von 4.500 € im Hinblick auf unterschiedliche Fahrtkosten von Bahnfahrern 1. und 2. Klasse. (2) Gemäß § 9 Abs. 2 EStG sind die Aufwendungen für den Erwerb von Monatskarten der Deutschen Bahn auch hinsichtlich der auf freie oder Krankheitstage entfallenden anteiligen Kosten durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Zweck der Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist es, Aufwendungen der Arbeitnehmer für deren Wege zwischen Arbeits- und ständiger Wohnstätte vereinfacht abzugelten. Die unterschiedliche Behandlung von Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Pkw und mit öffentlichen Verkehrsmitteln findet ihre Rechtfertigun...