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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 258/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 2

Keine Verfassungswidrigkeit der Kappungsgrenze bei der Entfernungspauschale - Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Leitsatz

1. Es bestehen keinerlei Anzeichen für eine Verfassungswidrigkeit der in § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG festgelegten Kappungsgrenze von 4.500 € im Hinblick auf unterschiedliche Fahrtkosten von Bahnfahrern 1. und 2. Klasse.

2. Gemäß § 9 Abs. 2 EStG sind die Aufwendungen für den Erwerb von Monatskarten der Deutschen Bahn auch hinsichtlich der auf freie oder Krankheitstage entfallenden anteiligen Kosten durch die Entfernungspauschale abgegolten.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 531 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2011 S. 3339
KAAAD-92071

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.08.2011 - 4 K 258/10

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