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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Überblick und Gestaltungshinweise
Häufige Vermögensart eines Steuerpflichtigen sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer AG oder einer GmbH). Werden diese veräußert, kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Veräußerungstatbestände.
I. Beteiligung im Privatvermögen
1. Allgemeines
Befindet sich der veräußerte Anteil an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen, greift entweder die Vorschrift des § 17 EStG oder die des § 20 EStG. Dies bedeutet, dass die Veräußerung immer steuerpflichtig ist.
2. Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG
a) Allgemeines
Nach § 17 Abs. 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) zu mindestens 1 % beteiligt war. Dabei ist für die Berechnung des Fünfjahreszeitraums der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums – und nicht des zivilrechtlichen Eigentums – maßgeblich ( NWB JAAAB-22260).
Der Steuerpflichtige S hält seit dem eine 2%-ige Beteiligung an der X...