Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Offene Rücklagen - Ein systematischer Überblick (Teil A)
I. Grundlagen und Abgrenzung
1. Abgrenzung zu den anderen Bestandteilen des Eigenkapitals
Bei den offenen Rücklagen handelt es sich um Bestandteile des bilanziellen Eigenkapitals, die offen auf der Passivseite einer Bilanz ausgewiesen werden. Offene Rücklagen existieren als eigenständige passivische Abschlußkategorie nur bei Kapitalgesellschaften mit einem konstanten Ausweis des Nominalkapitals (Grundkapital der AG, Stammkapital der GmbH) und bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Unternehmen in der Rechtsform eines Einzeunternehmens oder einer Personenhandelsgesellschaft führen nicht ausgeschüttete Gewinne regelmäßig den individuellen Eigenkapitalkonten der Gesellschafter zu. Alle Posten des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft werden gem. § 266 Abs. 3 HGB in der Bilanz unter Einbeziehung eines Jahresüberschusses oder eines Jahresfehlbetrags sowie von Gewinn- und Verlustvorträgen wie folgt in einer Gruppe ”A. Eigenkapital” übersichtlich zusammengefaßt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
A. Eigenkapital: | ||
I. Gezeichnetes Kapital | ||
II. Kapitalrücklage | ||
III. Gewinnrücklagen: | ||
1. gesetzliche Rücklage | ||
2. Rücklage für eigene Anteile | ||
3. satzungsmäßige Rücklagen | ||
4. andere Gewinnrücklagen | ||
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortra... |