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Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - Teil A
Wesen der Überschußrechnung und Aufzeichnungspflichten -
I. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Die Überschußrechnung ist in der Absicht eingeführt worden, bestimmten Personengruppen durch Verzicht auf die steuerliche Mindestbuchführung eine
Erleichterung
zu verschaffen. Bei diesen Personengruppen tritt an die Stelle des sonst erforderlichen Vermögensvergleichs eine
vereinfachte Gewinnermittlungsart,
aufgrund derer als Gewinn der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben versteuert wird. Die Vorschrift des § 4 Abs. 3 EStG ist aber lediglich eine Kannvorschrift und steht daher einer freiwilligen Vollbuchführung nicht entgegen.
S. 897
Die Überschußrechnung ist eine in der Praxis recht häufig vorkommende Gewinnermittlungsart. Sie ist zu finden bei Gewerbetreibenden, die nicht nach Handels- oder Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, also bei
Kleingewerbetreibenden
(auch bei Stiftungen und Vereinen für die Gewinnermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sowie bei befreiten Pflegeeinrichtungen) und bei der Mehrzahl der
Angehörigen der freien Berufe.
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei
Winzern, Forstwirten
sowie beim
Gartenbau
u...