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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-91031 Aus Sicht des Steuerrechtlers fast schon historischen Wert hat das (BStBl 1976 I S. 66). Es befasst sich mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten und -umbauten und ist als sog. „Mietereinbautenerlass” grds. noch uneingeschränkt anzuwenden. Wer bei den sog. Mietereinbauten zunächst an die Einbauküche in der Etagenwohnung denkt, liegt hier nicht ganz falsch. Der Regelungsbereich dieses BMF-Schreibens ist jedoch wesentlich umfangreicher.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Regelmäßiger Gegenstand von Betriebsprüfungen
Die zutreffende ertragsteuerrechtliche Behandlung der Mietereinbauten und -umbauten ist auch heute noch regelmäßig Gegenstand von Betriebsprüfungen. Da die Verwaltung bei Ihrer Entscheidungsfindung die aufgrund der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Mietereinbautenerlasses anwendet, lohnt sich hier eine genauere Betrachtung.
Bemerkenswert ist, dass mit dieser Verwaltungsanweisung ein Prüfungsraster geliefert wird, das allerdings – als Kind seiner Zeit – heute vielleicht etwas unstrukturiert wirkt.
Definition des Begriffs „Mietereinbau”
[i]Definition MietereinbauNach der Definition in Tz. 1 ...