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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten
Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen und sonstige Mietereinbauten
[i]Maus, Aktivierung von Mieterein- und Mieterumbauten, BBK 9/2011 S. 438Die zutreffende ertragsteuerrechtliche Behandlung der Mietereinbauten und -umbauten ist regelmäßig Diskussionsgegenstand von Betriebsprüfungen. Nach wie vor legt die Verwaltung bei ihrer Entscheidungsfindung die aufgrund der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des sog. Mietereinbautenerlasses an ( BStBl 1976 I S. 66). Diese für die Gewinneinkunftsarten geltende Verwaltungsvorschrift liefert ein Prüfungsraster, das als Grundlage der nachfolgenden Ausführungen dienen soll. Soweit nachfolgend von Mietereinbauten oder Mieterumbauten gesprochen wird, sind zugleich beide Begriffe mit angesprochen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAB-04862 der infoCenter-Beitrag „Mietereinbauten” aufrufbar.
I. Begriff des Mietereinbaus und Problemstellung
[i]Definition MietereinbauNach der Definition in Tz. 1 des o. g. Mietereinbautenerlasses liegen Mietereinbauten oder Mieterumbauten vor, wenn der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil Baumaßnahmen vornehmen [i]Wirtschaftliches kann vom bürgerlich-rechtlichen Eigentum abweichenlässt und die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind.
Worin liegt nun das Pr...