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Arbeitsrecht | Zwischenschaltung von Transfergesellschaft als Umgehung des Schutzes bei Betriebsübergang unzulässig
§ 613a BGB bezweckt insbesondere den Erhalt des sozialen Besitzstands der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sowie einen lückenlosen Bestandsschutz zu dessen Gunsten. Eine diesem Normzweck zuwiderlaufende Vertragsgestaltung (hier: dreiseitiger Vertrag zum Kauf des Betriebs aus der Insolvenz), die zur „personellen Bereinigung” vor dem anschließenden Betriebsübergang dient, stellt [i]Hold, NWB 3/2010 S. 209eine Umgehung des § 613a Abs. 1 BGB dar und ist nichtig (§ 134 BGB). Im Streitfall wurden alle Arbeitsverträge einvernehmlich beendet, ohne Unterbrechung in ein befristetes Arbeitsverhältnis bei [i]BAG, Urteil v. 18. 8. 2011 - 8 AZR 312/10einer Transfergesellschaft überführt und fast gleichzeitig Vertragsangebote der alten Belegschaft zum Eintritt in die Erwerbergesellschaft abgegeben.