VO EU Nr. 282/2011 Artikel 3

Kapitel II: Anwendungsbereich (Titel I der Richtlinie 2006/112/EG)

Artikel 3

Unbeschadet des Artikels 59a Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2006/112/EG unterliegt die Erbringung der nachstehend aufgeführten Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer, wenn der Dienstleistungserbringer nachweist, dass der nach Kapitel V Abschnitt 4 Unterabschnitte 3 und 4 der vorliegenden Verordnung ermittelte Ort der Dienstleistung außerhalb der Gemeinschaft liegt:

  1. ab die in Artikel 56 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG genannten Dienstleistungen;

  2. ab die in Artikel 58 der Richtlinie 2006/112/EG aufgeführten Dienstleistungen;

  3. die in Artikel 59 der Richtlinie 2006/112/EG aufgeführten Dienstleistungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAD-90958