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FG Münster 30.03.2011 7 V 814/11 AO, IWB 17/2011 S. 635

FG Münster | Beitreibung slowenischer Steuerforderungen

(1) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine „Ausfertigung einer Rückstandsanzeige” als Titel i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 EG-BeitrG anzusehen ist (entgegen Tz. 2.2.3 des NWB KAAAB-16254). (2) Aufgrund eines Vollstreckungshilfeersuchens eines anderen EU-Mitgliedstaats können Forderungen von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen im Wege der Amtshilfe nicht vollstreckt werden, wenn dies die öffentliche Ordnung (ordre public) beeinträchtigen würde. Dies ist bei Zinsforderungen der Fall, wenn der Zinsberechnung ein wucherischer Zinssatz zugrunde liegt. Zinssätze zwischen 34,11 % und 26,67 % sind möglicherweise wucherisch. Eine Reduzierung der Zinsen auf ein der deutschen Rechtsordnung entsprechendes Maß findet nicht statt. (3) Die Vollstreckung einer ...

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