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FG Baden-Württemberg 12.01.2011 2 K 73/07, IWB 17/2011 S. 634

FG Baden-Württemberg | Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gem. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA Frankreich

(1) Bei der Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen gem. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA Frankreich sind nur solche Tage zu berücksichtigen, an denen sich der Stpfl. physisch im Inland aufgehalten hat. (2) Für die Auslegung des Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA Frankreich ist die von der deutschen und französischen FinVerw. getroffene Verständigungsvereinbarung vom (BStBl 2006 I S. 304) unbeachtlich (EFG 2011 S. 1246).

Hinweis:

Im Streitfall hatte der Kl. seinen Wohnsitz in Frankreich. Sein Arbeitgeber war ebenfalls in Frankreich ansässig und hatte in Deutschland weder eine Betriebsstätte noch eine feste Einrichtung. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Monteur war der Kl. in den Streitjahren 2001 und 2002 jeweils an weniger als 183 Tagen in Deutschland tätig. Am Wochenende hatte er frei, so dass er sich beruflich bedingt nicht im Inland aufhielt. Das FA unterwarf die im Inlan...

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