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FG Baden-Württemberg 24.01.2011 10 K 3251/09, IWB 17/2011 S. 634

FG Baden-Württemberg | Begünstigung eines Verkehrsflugzeugführers nach dem Auslandstätigkeitserlass

(1) Der Arbeitslohn eines Verkehrsflugzeugführers ist i. d. R. nicht nach dem Auslandstätigkeitserlass begünstigt. (2) Das Betreiben von Anlagen ist nur bis zur Übergabe an den Auftraggeber begünstigt. Die Durchführung des laufenden Flugbetriebs ist nicht begünstigt (EFG 2011 S. 1162).

Hinweis:

Streitig war, ob es sich bei dem für die Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer in einem Nicht-EU/EWR-Staat bezogenen Arbeitslohn um einen nach den Vorschriften des Auslandstätigkeitserlasses – ATE ( NWB RAAAA-76942 zu § 34c Abs. 5 EStG) begünstigten Arbeitslohn handelt. Unter den Voraussetzungen des ATE können Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit aus der im Ausland ausgeübten Tätigkeit für den inländischen Arbeitgeber steuerfrei gestellt werden. [i]Das Betreiben der Anlagen ist bis zur Übergabe an den Auftraggeber begünstigtNach dem ATE begünstigt ist u. a...

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