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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 297

Ermittlung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse

Vorstellung und Kommentierung der Bodenrichtwertrichtlinie

Ingo Krause und Mathias Grootens

Der Bodenrichtwert eines Grundstücks wird in zahlreichen Bewertungsverfahren als Berechnungsgrundlage herangezogen (vgl. z. B. §§ 145, 179, 184, 189 BewG). Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurden mit Wirkung ab dem auch die Vorschriften zur Ermittlung der Bodenrichtwerte im Baugesetzbuch geändert. So sind Bodenrichtwerte unter anderem nur noch zonal und somit grundstücksscharf abgegrenzt zu ermitteln. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu Beginn dieses Jahres erstmals eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten erlassen (BodenrichtwertrichtlinieBRW-RL). Die Bodenrichtwertrichtlinie ist am in Kraft getreten. Sie enthält grundlegende, mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Handlungsempfehlungen für die Bodenrichtwertermittlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen den Inhalt der Bodenrichtwertrichtlinie vor, kommentieren die einzelnen Regelungen und zeigen deren Bedeutung für die tägliche Bewertungspraxis auf.

I. Bodenrichtwert

1. Definition

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich nach § 196 BauGB um durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die die örtlichen Gutachterausschüsse aufgrund der Kaufpreissammlung flächendeckend für jedes Gemeindegebiet unter Be...BStBl 2008 I S. 3018

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