„Neues aus Berlin”
Wer blickt denn da noch durch?
Elena ist gescheitert (s. Eilts, NWB 31/2011 S. 2600). Okay, und die E-Bilanz? Der bleibt dieses Schicksal wohl erspart. So hieß es in der Pressemitteilung der WPK v. , dass die Verbändevertreter bei dem Treffen im BMF am insbesondere kritisiert hätten, dass die elektronische Datenübermittlung in bestimmten (einmaligen) Fällen (z. B. Betriebsaufgabe, Umwandlungsfälle) kaum handhabbar sei, einzelne Formulierungen in den Schreiben derzeit missverständlich seien und einer Überarbeitung bedürfen und ein manuelles Erfassungstool für die vereinfachte Datenübermittlung unerlässlich sei, um die Anschaffung teurer Software zur Datenübermittlung gerade bei Kleinstunternehmen zu vermeiden. Das BMF habe erklärt, dass es diese Anregungen einer genauen Prüfung unterziehen werde und mit dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG sowie den finalen Taxonomien Ende September 2011 zu rechnen sei. Mit Pressemitteilung v. fügte der DStV dann noch hinzu, dass sich der zeitliche Einführungsbeginn der E-Bilanz verschiebe. Die erstmalige elektronische Übermittlung habe für das Wirtschaftsjahr 2013, also de facto erst im Jahr 2014 zu erfolgen. Die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben werde dies klarstellen. Also: Ende gut, alles gut. Das kann man von dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungen gerade nicht sagen. Trotz Aufforderungen den Vermittlungsausschuss anzurufen und vorliegenden Kompromissvorschlägen (s. Rothbart, Editorial NWB 35/2011 S. 2913), will man dies laut Handelsblatt v. S. 12 wohl vermeiden und zum Ausgleich das KfW-Förderprogramm um 600 bzw. 700 Mio. € aufstocken. Aha! Und wie war das noch gleich mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011? Auch hier geht das Hickhack weiter, wie Hechtner auf S. 3010 aufzeigt. Also erst mal auf Eis bis nach den Landtagswahlen? Und dann gibt es ja noch die Rechtsprechung des BFH zu den Ausbildungskosten (s. Schneider, NWB 34/2011 S. 2840). Die Umsetzung könnte teuer werden. Man rechnet laut dapd-Meldung v. mit Steuerausfällen in Höhe von rund 1 Mrd. €. Gleichzeitig hat Schwarz-Gelb auch eine Steuerentlastung versprochen, deren Höhe zwischen 5 Mrd. € und einem zweistelligen Milliardenbetrag schwankt. Dabei wurden die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (gerade noch vom BFH für verfassungsmäßig erklärt; s. auch Bahlke, Editorial NWB 31/2011 S. 2593) und die Abschaffung der sog. Kalten Progression ins Spiel gebracht. Auch ein gemeinsames Körperschaftsteuersystem von Frankreich und Deutschland ab 2013 geisterte nach dem Treffen von Merkel und Sarkozy im August schon durch die Presse. Ob der von Huschens auf S. 3012 erläuterte Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, der weitreichende Änderungen im Bereich der UStDV vorsieht, letztlich so umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Auch im Bereich der Sanierungsgewinne fehlt es nach Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG a. F. an einheitlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Steuerfreiheit. Inwieweit hier das BMF mit einer Billigkeitsregelung die Lücke geschlossen hat, zeigt Lukas auf S. 3022 auf.
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 2993
NWB HAAAD-90426