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Erfassung von Beteiligungserträgen
Das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) mit Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren sowie die BFH-Rechtsprechung zur phasengleichen Vereinnahmung von Beteiligungserträgen (Aktivierungspflicht versus ”Bilanzierungshilfe”) wirken sich auf die Erfassung von Beteiligungserträgen unmittelbar aus. Mit der vorliegenden Fallstudie sollen einige ausgewählte Fallgestaltungen erörtert werden.
I. Sachverhalte und Aufgaben
1. Natürliche Person als Anteilseigner
Die Vor- und Nachteile der Reform aus der Sicht einer natürlichen Person als Anteilseigner sind aufzuzeigen und zu kommentieren; dabei ist von einem Gewinn der Beteiligungsgesellschaft vor Steuern von 240 € auszugehen. Der Hebesatz beträgt 400 % (Gewerbesteuer somit: 16,67 %). Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sollen zur Vereinfachung unberücksichtigt bleiben, ebenso wie mögliche Auswirkungen des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenabzugs.
2. Einzelunternehmer als Anteilseigner
Einzelunternehmer U ist an der C-GmbH mit einer Einlage von 100 000 € beteiligt; es liegt keine Mehrheitsbeteiligung vor. Die C-GmbH schüttet aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses Mitte des G...