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Versicherungsvertragsrecht | Jüngere AGB-Klauseln der Allianz sind unwirksam
Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs AG, die von Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, sind zum Teil unwirksam, soweit sie die Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen betreffen. Die Entscheidung hat die Verbraucherzentrale Hamburg herbeigeführt. Von den noch unverjährten Ansprüchen sind ihr zufolge potenziell Millionen früherer Versicherte mit einer Lebens- oder Rentenversicherung der Allianz betroffen, die ihre Verträge gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben und nun zu geringe Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltene Stornokosten prüfen können.