Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar
Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Ein Anspruch auf Zulassung einer Ausnahme besteht nur, wenn eine konkrete Gefährdung der Berufspflichten des Steuerberaters mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Feststellungslast. Eine gewerbliche Tätigkeit schließt die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater, die die auschließliche Wahrnehmung steuerberatender Tätigkeiten beim Arbeitgeber voraussetzt, aus (Bezug: § 40 Abs. 3 Nr. 2, § 48 Abs. 2, § 57 Abs. 4 Nrn. 1, 2, § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG; Art. 12 GG).
Der BFH bestätigte damit im Ergebnis das Urteil des NWB FAAAD-48807 (Kurzinfo StuB 2010 S. 799). Eine Genossenschaftsban...