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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen. (2) Dies gilt auch für Vorsteuerbeträge, für die der Unternehmer einen unterjährigen Vergütungsantrag stellen könnte (entgegen Abschn. 244 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 UStR 2000 und Abschn. 18.15 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Nr. 3 UStAE).
Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich, erbrachte im Inland Bauleistungen, deren Steuerschuldner nach § 13b UStG die inländischen Leistungsempfänger waren. Dafür waren nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuern entstanden, welche die Klägerin normalerweise im Vergütungsverfahren geltend machen musste. In einem Teil des ...