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Umsatzsteuer | Keine Nachholung des Vorsteuerabzugs durch Anwendung von § 15a UStG bei erst nachträglich erlangter Unternehmereigenschaft
(1) Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. (2) War der Leistungsempfänger zu dem danach maßgeblichen Zeitpunkt nicht Unternehmer, kann der Vorsteuerabzug seinem Rechtsnachfolger nicht nachträglich gem. § 15a UStG gewährt werden (Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 15a Abs. 1 UStG 1993; Art. 20 Abs. 1 und 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall erhielt und bezahlte ein Abwasserzweckverband Abschlagsrechnungen über Bauleistungen. Weil ihm die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft fehlte, stand ihm kein Vorsteuerabzug zu. Der Abwasserzweckverband wurde noch während der Bauphase nach § 123 Abs. 3 i. V. mit §§ 168 ff. UmwG in eine GmbH ausgegliedert. Die GmbH ist umsatzsteuerliche Unternehmerin. Sie erhielt die Schlu...