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Bundesrat billigt Regierungsentwurf zur zeitnahen Betriebsprüfung
Der Bundesrat hat am 8.7.2011 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung zuzustimmen.
Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift soll das Institut der „zeitnahen Betriebsprüfung” in der Betriebsprüfungsordnung (§ 4a BpO) verankert werden.
In § 4a BpO werden erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung verbindlich festgelegt. Die Finanzbehörde kann Stpfl. dabei für eine zeitnahe Betriebsprüfung auswählen. Eine Betriebsprüfung soll zeitnah sein, wenn der Prüfungszeitraum einen oder mehrere gegenwartsnahe Besteuerungszeiträume umfasst. Gegenwartsnah soll eine zeitnahe Betriebsprüfung nur dann bleiben, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der g...