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Die Umsetzung der Anforderungen zur E-Bilanz nach§ 5b EStG
Empfohlene Schritte der Projektdurchführung bis zum 31.12.2011
Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wird nach § 5b EStG für alle bilanzierenden Unternehmen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 bzw. spätestens 2013 zur Pflicht. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie ein betriebliches Umsetzungsprojekt der E-Bilanz zu organisieren ist und welche vorbereitenden Tätigkeiten noch bis zum erledigt werden sollten. Es werden die beiden grundsätzlichen Umsetzungsvarianten zur Einführung der Steuertaxonomien erläutert und Hinweise für die Durchführung der Analysephase gegeben.
Materialien zur E-Bilanz NWB YAAAD-54559
Wie soll das E-Bilanz-Umsetzungsprojekt organisiert werden?
Welche grundsätzlichen Umsetzungsvarianten sind möglich?
Was ist sinnvollerweise noch im Wirtschaftsjahr 2011 zu tun?
I. Einleitung
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) vom wurde § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in das EStG eingeführt. Nach § 52 Abs. 15a, § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. c EStG i. V. mit § 1 AnwZpvV ist die Rechtsvorschrift erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Somit sind alle Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, §...