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Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bei Steuergestaltungsoptionen
I. Sachverhalt
Bei der U GmbH besteht aus Sicht der temporären Differenzen (Buchwertunterschiede zur Steuerbilanz) ein deutlicher Überhang aktiver Latenzen über passive. Außerdem hat die GmbH nach drei aufeinanderfolgenden Verlustjahren erhebliche Verlustvorträge. Den Überhang aktiver Latenzen aus temporären Differenzen hat sie ebenso wie die erwarteten Steuervorteile aus den Verlustvorträgen per aktiviert. Von der Verrechnungsmöglichkeit des § 274 HGB (Saldierung passiver und aktiver latenter Steuern) hat sie Gebrauch gemacht.
Es liegen keine Ergebnisplanungen vor, die mit hoher Sicherheit eine positive Ergebnisentwicklung in den nächsten fünf Jahren und damit ein entsprechendes Volumen zur Nutzung von Aktivüberhang und Verlustvorträgen erwarten lassen.
Begründend für die Aktivierung waren allein Steuergestaltungsgesichtspunkte. Die Geschäftsführung der GmbH war bei Bilanzaufstellung der Auffassung, dass das Steuerecht eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten bereithält, z. B. die Hebung stiller Reserven durch Einbringung von Grundbesitz in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG zum Teilwert, und eine dieser Möglichkeiten erforderlichenfalls woh...