IWB Nr. 15 vom Seite 1

Steuervereinfachung ist geboten!

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Das ehemalige Körperschaftsteueranrechnungsverfahren und der EuGH

Wenn der [i]Urteil des EuGH in der Rs. Meilicke II EuGH sich immerhin zweimal mit dem Verfahren, das im Steuerrecht eines Mitgliedstaates verankert (gewesen) ist, beschäftigt, spricht dies nicht gerade für die Nachvollziehbarkeit dieses Regelungskreises. Mit seinem Urteil v. hat sich der EuGH zum zweiten Mal in demselben Rechtsstreit mit dem deutschen Anrechnungs-verfahren beschäftigen müssen. Mit seinem nun ergangenen Urteil gibt er dem nationalen Gericht nähere Vorgaben, was die Ermittlung der Höhe der anrechenbaren ausländischen Körperschaftsteuer, den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung und die zeitliche Wirkung der Änderung des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO angeht. Das Urteil hinterlässt insgesamt einen zwiespältigen Eindruck. Es zeigt sich, dass wohl der EuGH zentrale Aspekte des ehemaligen Anrechnungsverfahrens offensichtlich missverstanden hat. Zu hoffen bleibt, dass in künftigen Urteilen dem Effektivitätsgrundsatz noch mehr zur Geltung verholfen wird.

Der XVII. Kongress [i]IFA-Kongress 1963 in Parisder IFA wurde vom 16.9. bis zugleich mit einer Feier des 25-jährigen Bestehens der IFA auf Einladung der französischen Landesgruppe durchgeführt. Der damalige französische Minister für Finanzen und Wirtschaft, Giscard d'Estang, hielt am Nachmittag des Eröffnungstages eine Ansprache, in der er auf die große Bedeutung der IFA-Arbeiten für das Wirtschaftsleben der Völker hinwies. Zweifellos hat sich hieran auch in den vergangenen 48 Jahren nichts geändert, weshalb die Erwartungen an den diesjährigen IFA-Kongress im September in Paris sehr hoch sind. Das erste Kongressthema 1963 war übrigens „Die steuerliche Behandlung von Vorgängen, die zu einem Zusammenschluss der Unternehmen führen”, während das zweite Thema „Steuerliche Maßnahmen der Kapitalexportländer zur Förderung ihrer Investitionen in Entwicklungsländern” behandelte.

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Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 15 / 2011 Seite 1
NWB AAAAD-87703