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Amtshaftung | Schmerzensgeld bei gefilmter Steuervollstreckung
Gestattet die Finanzbehörde Medienvertretern die Begleitung des Hauptzollamts bei Vollstreckungsversuchen in der Wohnung eines Steuerschuldners, kann bereits hierin eine Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG liegen, die einen Amtshaftungsanspruch gegen den Behördenträger rechtfertigt. Bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Steuerpflichtigen kommt auch ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht. So wurden im Streitfall durch das begleitende Kamerateam und die anschließende TV-Produktion Wohnanschrift und Name des Vollstreckungsschuldners Dritten bekannt gemacht, aber auch der Grund und die Höhe seiner Steuerschuld, dass er ALG II für sich und seine Familie bezog sowie seine Wohn- und Lebensverhältnisse wurden publik.