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Schuldrecht | Werbe- und Platzmietpauschale bei Verkauf eines Gebrauchtwagens unwirksam
Beauftragt ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Provision damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so handelt es sich dabei weder um einen Maklervertrag noch um ein Kommissionsgeschäft, sondern um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter (§ 675 Abs. 1 BGB). Eine darin enthaltene Klausel, nach der dem Händler unabhängig vom Erfolg seiner Verkaufsbemühungen eine Werbemittel- und Platzmietpauschale (hier: 40 € zzgl. MwSt. pro Woche) zusteht, ist unwirksam, weil sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 BGB). Durch eine solche Vereinbarung lässt sich der Verwender eine Tätigkeit vergüten, die er vornehmlich im eigenen In...