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Untergang des Verlustvortrags bei einem Betrieb gewerblicher Art
Anmerkungen zum
Der [i]BFH, Urteil v. 12. 1. 2011 - I R 112/09 NWB YAAAD-84111 NWB YAAAD-84111 den Übergang eines Verlustvortrags bei einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Rahmen der Umwandlung eines Regiebetriebs einer Kommune (Abfallwirtschaftsbetrieb) in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) verneint. Trotz zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Nachbesserungen [i]Strahl, NWB 35/2009 S. 2732; ders., NWB 34/2009 S. 2650des Körperschaftsteuergesetzes reiht sich die Entscheidung des BFH konsequent in die seit Jahrzehnten bestehenden Widersprüchlichkeiten und Systembrüche bei der körperschaftsteuerlichen Behandlung eines Betriebs gewerblicher Art ein. Kern dieser Widersprüche ist, dass die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG bis heute [i]infoCenter-Beitrag „Betrieb gewerblicher Art” NWB EAAAB-05363nicht eindeutig bestimmt, wer eigentlich Gewinnermittlungs-, Einkommensermittlungs- bzw. Steuersubjekt sein soll: Ist es der Betrieb gewerblicher Art oder die dahinter stehende öffentlich-rechtliche Trägerkörperschaft? Diese Frage bleibt auch nach der o. g. Entscheidung des BFH offen.
I. Hintergrund des
1. Bisher widersprüchliche Behandlung des Betriebs gewerblicher Art als „virtuelle Kapitalgesellschaft”
[i]Verselbständigungstheorie des RFHNach der ursprünglich vom RFH ...BStBl 1974 II S. 391