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Einkommensteuer | Halbabzugsverbot bei lediglich symbolischem Kaufpreis nicht anwendbar
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nach dem nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z. B. von 1 €) veräußert werden.
Die von der Verwaltungsauffassung abweichende Entscheidung konnte man erwarten. Damit ist das Halb- bzw. Teilabzugsverbot auf Veräußerungsverluste nach § 3c Abs. 2 EStG für ertraglose Anteile an Kapitalgesellschaften nicht anwendbar, soweit der Kaufpreis nur symbolische Bedeutung hat und den (geringeren) Wert der Anteile nicht widerspiegelt sowie die durch das JStG 2010 für nach 2010 entstandene Verluste eingeführte gesetzliche Regelung in § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG nicht greift. Anders hat der BFH den Fall beurteilt, dass zwar nur geringe Einnahmen anfallen, die abe...