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Einkommensteuer | Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall
Werden bei der Anteilsveräußerung i. S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) nach dem auch im Verlustfall anzuwenden.
Damit ist geklärt, dass bereits geringfügige, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Einnahmen das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG auslösen, [i]Lang, NWB 12/2011 S. 968auch wenn die geringfügigen Einnahmen aus einer Anteilsveräußerung mit Verlust anfallen. Der BFH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nur wenn es sich bei den Einnahmen lediglich um einen symbolischen Kaufpreis handelt, scheidet die Anwendung des Halbabzugsverbots aus (s. auch NWB DAAAD-87498).