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Umsatzsteuer | Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung im Versendungsfall
Soll bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet belegmäßig durch einen CMR-Frachtbrief nachgewiesen werden, ist es nach dem grds. erforderlich, die für die Ablieferung vorgesehene Stelle (Bestimmungsort) anzugeben.
Die Sache wurde zurückverwiesen, weil das Finanzgericht den CMR-Frachtbrief als Versendungsnachweis für die Abholung der Liefergegenstände (Getränkedosen) durch von den Abnehmern beauftragte Spediteure grds. nicht anerkannt hatte. [i]infoCenter „Innergemeinschaftlich Lieferung” NWB EAAAA-41706Dass der Versendungsnachweis mittels CMR-Frachtbrief (auch ohne Ausfüllung von Feld 24) erbracht werden kann, ist inzwischen geklärt. Klären muss das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang noch, ob der Bestimmungsort nachgewiesen worden ...