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Abgabenordnung | Abgabe der Feststellungserklärung einen Tag vor Eintritt der Verjährung
Geht dem Finanzamt eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nach dem nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch – wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 Satz 3 AO ausdrücklich verlangt – innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt.