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Doppelbesteuerung | Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i. S. des Art. 22 Abs. 2 DBA Schweiz
Nach dem steht das Recht, Vermögensteuer für die Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen, im Inland beschränkt vermögensteuerpflichtigen Person an einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft zu erheben, der Schweiz zu.
Der II. Senat des BFH hat sich der Rechtsauffassung des I. Senats angeschlossen. Die gewerbliche Prägung einer nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die grds. auf das Bewertungsrecht durchschlägt, hat für die Anwendung der DBA in der Regel keine Bedeutung. Der in der Schweiz ansässige Kläger musste deshalb seinen 99,75 % betragenden Anteil an einer gewerblich geprägten deutschen GmbH & Co. KG in den Jahren 1994–1997 nicht der deutschen Vermögensteuer unterwerfen. Die Finanzve...