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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Abschreibung: Einheitliche Nutzungsdauer bei einem Windpark

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern besteht. Alle Wirtschaftsgüter eines Windparks sind aber in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlagen über denselben Zeitraum einheitlich abzuschreiben.

Der Atomausstieg ist beschlossen. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien. Gute Renditechancen wittern Anleger, die von der Energiewende profitieren wollen, bei Windkraftfonds. Die Projektfinanzierer können sich derzeit vor Anfragen von Investoren kaum retten. Nicht zuletzt dank der erheblichen staatlichen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Für die Beteiligten an einem Windkraftfonds ist es natürlich wichtig, in welcher Höhe bei einem Windpark die einzelnen Anlagen abgeschrieben werden dürfen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Ein Windpark besteht zwar aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern. Diese sind aber einheitlich abzuschreiben.

Die ersten Windräder standen noch alleine in der Gegend herum. Seit Jahren geht der Trend aber zu Windparks. Viele Windkraftanlagen werden in einem technischen Verbund betrieben. Ungeklärt war bis...

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